Unser grösstes Potenzial sind motivierte und gut ausgebildete Mitarbeitende. Die St. Josef-Stiftung ist ein bekannter Ausbildungsplatz und fördert die Weiterbildung ihres Personals auf den verschiedensten Ebenen.
Neben einer fairen Lohnpolitik ist es unser Bestreben, unseren Mitarbeitenden einen attraktiven Arbeitsplatz zu bieten. Wir kommunizieren auf Augenhöhe und arbeiten in einem vertrauensvollen Umfeld. Die “Du-Kultur” wird bei uns aktiv gelebt.
Arbeitszeit und Pausen
Ferien
Bezahlte Freizeit
eigene Heirat | 3 Tage |
Heirat von Kindern | 1 Tag |
beim Tod des Ehegatten/Ehegattin oder Lebenspartners/Lebenspartnerin, von Kindern, Eltern und Geschwistern | 3 Tage |
beim Tod von Grosseltern und Schwiegereltern | 1 Tag |
in anderen Todesfällen | Teilnahme an der Bestattung (max. 1/2 Tag) |
Militärische Rekrutierung, gem. Aufgebot | max. 3 Tage |
Umzug des eigenen Haushaltes (Ausnahmen: während Probezeit und Kündigungsfrist) | 1 Tag |
Feiertage
Mit unserer grosszügien Feiertagsregelung erhalten die Mitarbeitenden bis zu 13 bezahlte Feiertage pro Kalenderjahr.
Zusätzliche Feiertage in der St. Josef-Stiftung (Bezirk Bremgarten):
2. Januar, 1. Mai, Ostermontag, Pfingstmontag
Gesetzliche Feiertage im Kt. Aargau (Bezirk Bremgarten):
1. Januar, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, 1. August, Maria Himmelfahrt, 1. November, 25. Dezember, 26. Dezember
Krankheit und Unfall
Als Arbeitgeberin wünschen wir uns natürlich gesunde Mitarbeitende. Falls es aber anders kommt, ist das Personal ab dem ersten Dienstjahr knapp dreimal länger versichert, als die gesetzlichen Regelungen es verlangen. Die Stiftung zahlt die vollen Lohnkosten bei Krankheit und Unfall:
Für die nachfolgende Zeit leistet die Unfall- oder Krankentaggeldversicherung 80% des weitergehenden Lohnausfalles bis max. 2 Jahre nach Eintritt des Unfalls oder der Krankheit, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Für Heilungskosten infolge Unfall übernimmt die Privatversicherung.
Pensionskasse
Die finanzielle Vorsorge für unsere Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb liegen unsere Sparbeiträge deutlich über dem gesetzlichen Niveau:
AXA Winterthur
APK (Lehrpersonen)
Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Mutterschaftsurlaub
Ab einer Anstellungsdauer von mindestens sechs Monaten beträgt die Lohnfortzahlung 100% während maximal 18 Wochen.
Vaterschaftsurlaub
Für die ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes haben Väter Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Familienunterstützung
Kantonale Kinderzulage: CHF 200
Kantonale Ausbildungszulagen: CHF 250
Stiftungseigener Kinderhort
Unser Kinderhort Flügepilz ist im Stiftungsgelände angesiedelt und rund 12 Stunden am Tag geöffnet. Mitarbeitende erhalten Jokertage ohne Kostenfolge.
Die Stiftung legt Wert auf gut ausgebildetes Personal:
Wir sagen treuen und der Stiftung verbundenen Mitarbeitenden danke:
5 Dienstjahre: | Einmalprämie CHF 1'000 bei 100% Pensum* |
10 Dienstjahre: | Einmalprämie CHF 2'000 bei 100% Pensum* |
15 Dienstjahre: | vier Wochen bezahlter Urlaub oder Monatslohn |
20 und 25 Dienstjahre: | zwei Wochen bezahlter Urlaub oder halber Monatslohn |
30 Dienstjahre: | vier Wochen bezahlter Urlaub oder Monatslohn |
35 und 40 Dienstjahre: | zwei Wochen bezahlter Urlaub oder halber Monatslohn |
45 Dienstjahre: | 4 Wochen bezahlter Urlaub oder Monatslohn |
*nach durchschnittlichem Pensum berechnet
plus Jubiläumsessen und kleines Geschenk
Zusammen feiern, gemeinsame Ausflüge unternehmen und gemütlich Beisammensein. Wir pflegen das soziale Leben.
Feiern
Vergünstigungen und Spezialangebote
Interne Angebote
Externe Angebote
Mobilität
Weitere Benefits
Jessica Dall'Osto
Leiterin HR
Telefon +41 56 648 46 00
jessica.dallosto(at)josef-stiftung.ch
St. Josef-Stiftung
Personaldienst
Badstrasse 4
5620 Bremgarten