
Kindern und Jugendlichen mit kognitiven oder mehrfachen Beeinträchtigungen gewährleisten wir ihr Anrecht auf Bildung in einem geschützten Rahmen. Unterschiedliche Angebote ermöglichen eine individuelle, heilpädagogische Förderung interner und externer Kinder und Jugendlicher von 4 bis 20 Jahren. Die Zuweisungsempfehlung erfolgt durch die Schulpflege des Wohnorts. Das Einzugsgebiet für externe Kinder ist vom Kanton definiert. Schulplätze in Kombination mit einem Wohnplatz werden auch überregional und teilweise interkantonal vergeben.
Wir bieten Unterricht im Klassenverband auf allen Schulstufen an. Die Förderung in kleinen Klassen von ca. 8 Schülerinnen und Schülern ermöglicht eine hohe Individualisierung des Unterrichts. Die Klassen werden von einer Lehrperson geführt, die in der Regel durch eine oder mehrere Klassenassistenzen unterstützt werden.
Für Kinder, die aufgrund stark ausgeprägter körperlicher, kognitiver oder sozialer Beeinträchtigungen auf einen anderen Rahmen - als den herkömmlichen Klassenverband - angewiesen sind, bieten wir eine besonders spezialisierte Förderung an. Der Unterricht besteht aus Einzel-, Kleingruppen- und Gruppenunterricht ergänzt durch umfassende, stark praxisorientierte Förderung im Rahmen der Tagesstruktur der Wohngruppen. Dieses Angebot ist einzigartig im Kanton Aargau.
Ergänzend zum Schulalltag bietet die Schule ein umfassendes pädagogisch-therapeutisches und medizinisch-therapeutisches Angebot.
Bereichsleiter Kinder
Administration
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Katechetin / Klassenlehrperson
Sondergymnastik
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Heilpädagogisch-psychologische Einzelförderung
Klassenlehrperson
Logopädin
Textiles Werken
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Klassenlehrperson
Heilpädagogisch-psychologische Einzelförderung
Klassenlehrperson
Die Kostenübernahme für die Sonderschulung wird durch die jeweiligen Wohnkantone geregelt.
Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Aargau gilt:
Die Wohngemeinde beteiligt sich je Kind mit einer Monatspauschale von CHF 620.-.
Die Eltern bezahlen eine Tagespauschale von CHF 10.- je Schultag.
Die restlichen Schulkosten, inkl. Transportkosten, werden durch den Kanton Aargau getragen.
Für Schülerinnen und Schüler, die in anderen Kantonen wohnhaft sind, gelten die jeweiligen kantonalen Bestimmungen.
Allfällige Nebenkosten, wie zum Beispiel Beiträge an Ferienlager oder medizinische Kosten werden den Eltern quartalsweise in Rechnung gestellt.
Rolf Schwyter
Schulleiter
Telefon +41 56 648 45 73
rolf.schwyter(at)josef-stiftung.ch
St. Josef-Stiftung
Heilpädagogische Schule
Badstrasse 4
5620 Bremgarten